Der Verein wurde im Jahr 1972 gegründet und in das Vereinsregister des Amtsgerichts Tuttlingen unter der Registernummer VR 257 eingetragen.
Der Verein führt den Namen Tennisclub Rot-Weiß Fridingen e. V.
Sitz des Vereins ist Fridingen an der Donau.
Der Verein ist Mitglied des Württembergischen Landessportbund e. V. (WLSB) und des Württembergischen Tennisbund e. V. (WTB). Der Verein und seine Mitglieder erkennen als für sich verbindlich die Satzungsbestimmungen und Ordnungen des WLSB und des WTB an.
Mitglieder des Vereins können natürliche (ordentliche Mitlieder) und juristische (außerordentliche Mitglieder) Personen sein.
Der Vorstand kann außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen.
Hierzu ist er verpflichtet, wenn
Die Einladung erfolgt nach Maßgabe §11 Abs. 3.
Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 19.03.2010 beschlossen und ersetzt die bisherige Satzung vom 07.02.1992
Sie tritt mit ihrer Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.
ENDE DER SATZUNG
Der Tennisclub Fridingen erhebt ab 01.02.2013 Beiträge, Gebühren, Umlagen und Dienstleistungen nach folgender Beitragsordnung:
Aktive Mitglieder haben beim Eintritt eine Aufnahmegebühr zu entrichten. Diese beträgt:
Bei einem Wiedereintritt werden früher bezahlte Aufnahmegebühren angerechnet.
Bei Eintritt ab dem 1. Juli wird für das laufende Jahr nur der halbe Jahresbeitrag fällig.
Sind beide Elternteile aktive Mitglieder, so sind deren Kinder bis 16 Jahre beitragsfrei.
Sind Alleinerziehende aktive Mitglieder, so sind deren Kinder bis 16 Jahre beitragsfrei.
Der Jahresbeitrag und die Aufnahmegebühr sind nach Zustimmung des Vorstandes zur Beitrittserklärung zur Zahlung fällig.
Der Beitrag ist bis zum 01.04. des laufenden Geschäftsjahres zu zahlen.
Anfallende Hallenmiete wird vom Verein in der Hallensaison voll übernommen für Jugendliche bis 18 Jahre (Training und Rundenspiele) und für Mannschaftsspieler/-innen (Training und Rundenspiele, max. 16 Einheiten).
Aktive Mitglieder von 16 bis 59 Jahren haben zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag eine Arbeitsleistung von mindestens 10 Stunden jährlich zu bringen. Nicht geleistete Arbeitsstunden werden am Ende des Geschäftsjahres mit 10 € je Stunde zur Zahlung fällig. Geleistete Arbeitsstunden können innerhalb der Familie oder Lebensgemeinschaft übertragen werden.
Aktive Mitglieder, die laut Satzung zu einer Arbeitsleistung verpflichtet sind und von ihrer Spielberechtigung keinen Gebrauch machen, werden nicht geleistete Arbeitsstunden nicht in Rechnung gestellt.
Für gespendete Kuchen zum Stadtfest und anderen Vereinsaktivitäten wird 1 Arbeitsstunde gutgeschrieben.
Fahrzeiten mit PKW zum Transport der Jugendlichen werden in doppelter Höhe als Arbeitsleistung anerkannt. Bitte dem Kassierer formlos melden.
Bei Austritt oder Ausschluss aus dem Verein bleibt die Pflicht zur Beitragszahlung für das laufende Geschäftsjahr und anderer Verpflichtungen bestehen.
Eine Beitragsrückerstattung findet in keinem Fall statt.
Das Tennisheim kann an Vereinsmitglieder und fremde Personen vermietet werden.
Bedingungen:
Anmeldungen sind an den 1. Vorstand, vertretungsweise an den 2. Vorstand oder Kassierer zu richten. Über die Vergabe entscheidet der Ausschuss, bei Zeitmangel der 1. Vorstand mit dem Kassierer. Eine Ablehnung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Bei Vermietung an vereinsfremde Personen muss während der ganzen Veranstaltung ein volljähriges Vereinsmitglied anwesend sein und die Verantwortung für die korrekte Abrechnung übernehmen.
Der Mieter haftet voll für alle Schäden (Beschädigungen) oder Verluste zum Neuwert die von ihm oder seinen Gästen verursacht wurden. Aufgetretene Schäden oder Verlust sind unaufgefordert zu melden.
Zerbrochene und beschädigte Gläser werden pauschal mit 2 €/Glas berechnet.
Kosten:
Fridingen, den 15.11.2024
Der Vorstand
gez. Isabell Alber, Schatzmeisterin